Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BAG, 24.09.1975 - 4 AZR 471/74 - Tarifkonkurrenz; Tarifverträge; Bau; Abbruchbetrieb; Speziellerer Tarifvertrag
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.09.1975, Az.: 4 AZR 471/74
Tarifkonkurrenz; Tarifverträge; Bau; Abbruchbetrieb; Speziellerer Tarifvertrag
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Wiesbaden 23.10.1972 - 1 Ca 1897/72
LAG Frankfurt 09.04.1974 - 3 Sa 748/72
Fundstelle:
ARST 1976, 76
BAG, 24.09.1975 - 4 AZR 471/74
Amtlicher Leitsatz:
1. In Abbruchbetrieben, deren Inhaber dem Deutschen Abbruchverband e. V. angehören, besteht Tarifkonkurrenz zwischen den für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen des Baugewerbes und dem AbbruchRTV. In diesen Betrieben gilt der AbbruchRTV als der speziellere Tarifvertrag.
2. Da die Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden auf der Arbeitnehmerseite sowohl die Tarifverträge des Baugewerbes als auch den AbbruchRTV nebeneinander abgeschlossen hat, reicht es zur Annahme einer Tarifkonkurrenz in diesen Fällen aus, wenn die Möglichkeit besteht, daß in dem betreffenden Abbruchbetrieb Arbeitnehmer dieser Gewerkschaft angehören.