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BAG, 17.05.1977 - 1 AZR 458/74 - Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds; Durchschnittslohn
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.05.1977, Az.: 1 AZR 458/74
Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds; Durchschnittslohn
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Berlin 12.07.1974 - 3 Sa 101/73
Fundstelle:
DB 1977, 1562-1563 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 17.05.1977 - 1 AZR 458/74
Amtlicher Leitsatz:
Nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG darf das Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nicht geringer bemessen werden als das vergleichbarer Arbeitnehmer. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn der frühere Arbeitsplatz des Betriebsratsmitglieds ersatzlos fortgefallen ist. In einem solchen Falle hat das Betriebsratsmitglied keinen Anspruch auf den Durchschnittslohn sämtlicher in seiner Lohngruppe tätigen Arbeitnehmer, sondern auf den Lohn von Arbeitnehmern mit vergleichbarer Tätigkeit, die auch das Betriebsratsmitglied ausüben würde, wenn es nicht freigestellt wäre.