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BAG, 17.11.1977 - 5 AZR 599/76 - Unbezahlter Sonderurlaub; Ruhen des Arbeitsverhältnisses; Abbedingung der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.11.1977, Az.: 5 AZR 599/76
Unbezahlter Sonderurlaub; Ruhen des Arbeitsverhältnisses; Abbedingung der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Mainz 21.07.1976 - 2 Sa 30/76
Fundstellen:
BB 1978, 360
DB 1978, 499-500 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 17.11.1977 - 5 AZR 599/76
Amtlicher Leitsatz:
Wird einem Arbeitnehmer ein unbezahlter Sonderurlaub bewilligt und zugleich vereinbart, daß für die Dauer des Sonderurlaubs das Arbeitsverhältnis ruht, d. h. die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers entfallen, so ist damit § 9 BUrlG abbedungen. Erkrankt der Arbeitnehmer während des Sonderurlaubs, hat er deshalb keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.