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BAG, 11.05.1978 - 3 AZR 21/77 - Kommanditist; Mitarbeitervertrag; Kommanditgesellschaft; Arbeitsvertrag; Gesellschaftsvertrag
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.05.1978, Az.: 3 AZR 21/77
Kommanditist; Mitarbeitervertrag; Kommanditgesellschaft; Arbeitsvertrag; Gesellschaftsvertrag
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hamm 03.09.1976 - 8 Sa 948/76
Fundstellen:
BB 1979, 374
DB 1979, 362 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1979, 999-1000 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 11.05.1978 - 3 AZR 21/77
Amtlicher Leitsatz:
1. Der Mitarbeitervertrag des Kommanditisten mit seiner Kommanditgesellschaft kann, auch wenn er in seinen Grundzügen einen Arbeitsvertrag darstellt, regelmäßig nicht losgelöst von dem Gesellschaftsvertrag des Kommanditisten gekündigt werden.