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BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 156/77 - Lohnsteuer; Pauschallohnsteuerverfahren; Pauschalbesteuerung des Tariflohnes; Einzelbesteuerung des Lohnes
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.06.1978, Az.: 3 AZR 156/77
Lohnsteuer; Pauschallohnsteuerverfahren; Pauschalbesteuerung des Tariflohnes; Einzelbesteuerung des Lohnes
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf - 02.12.1976 - AZ: 14 Sa 387/76
Fundstelle:
DB 1978, 2081-2082 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 156/77
Amtlicher Leitsatz:
1. Es gibt keinen gesetzlichen Grundsatz, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnsteuer abnehmen muß, wenn er sich für das Pauschallohnsteuerverfahren entscheidet (Bestätigung von BAG 09.12.1970 4 AZR 356/69 = AP Nr. 10 zu § 38 EStG).
2. Die Pauschalbesteuerung des Tariflohnes verstößt jedenfalls dann nicht gegen TVG § 4 Abs. 1 und 3, wenn der Arbeitnehmer jederzeit die Einzelbesteuerung seines Lohnes verlangen kann.