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BAG, 19.04.1979 - 3 AZR 645/77 - Irrtum; Inhaber; Gesellschafter; Persönliche Haftung; Vertrauen; Rechtsschein; Rechtsscheinstatbestand; Vertrauensschutz; Personengesellschaft; Kapitalgesellschaft; Gesellschafterhaftung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.04.1979, Az.: 3 AZR 645/77
Irrtum; Inhaber; Gesellschafter; Persönliche Haftung; Vertrauen; Rechtsschein; Rechtsscheinstatbestand; Vertrauensschutz; Personengesellschaft; Kapitalgesellschaft; Gesellschafterhaftung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Hamm 03.06.1977 - 3 Sa 261/77
LAG Hamm 21.11.1977 - 9 Sa 229/77
Fundstellen:
DB 1979, 1280-1281 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1979, 2267 (amtl. Leitsatz)
VersR 1980, 247
BAG, 19.04.1979 - 3 AZR 645/77
Amtlicher Leitsatz:
1. Wer den Irrtum erweckt, er sei Inhaber oder persönlich haftender Gesellschafter eines kaufmännischen Unternehmens und beschäftige als solcher Arbeitnehmer, muß sich an diesem Rechtsschein festhatten lassen, soweit die Arbeitnehmer darauf vertrauen und vertrauen dürfen.
2. Personengesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafter ausschließlich Kapitalgesellschaften sind, müssen dies in ihrer Firma zum Ausdruck bringen, um Irrtümer über die begrenzte Gesellschafterhaftung auszuschließen (im Anschluß an BGHZ 62, 216 (226ff.)).