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BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 3/78 - Tarifvertragsparteien; Gemeinsame Einrichtung; Gerichte für Arbeitssachen; Handelsgesellschaft; Persönlich haftender Gesellschafter
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.11.1979, Az.: 4 AZR 3/78
Tarifvertragsparteien; Gemeinsame Einrichtung; Gerichte für Arbeitssachen; Handelsgesellschaft; Persönlich haftender Gesellschafter
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Frankfurt 19.07.1977 - 3 Sa 318/77
Fundstellen:
BAGE 32, 187 - 193
DB 1980, 980-981 (Volltext mit amtl. LS)
MDR 1980, 524 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1980, 1710-1711 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 3/78
Amtlicher Leitsatz:
1. Für einen Rechtsstreit mit einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien sind die Gerichte für Arbeitssachen auch dann sachlich zuständig, wenn an Stelle einer Handelsgesellschaft als Arbeitgeber die persönlich haftenden Gesellschafter in Anspruch genommen werden.