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BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78 - Befristetes Arbeitsverhältnis; Zeitablauf; Unwirksamkeit der Befristung; Klagebefugnis; Dreiwochenfrist; Prozessuale Verwirkung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.03.1980, Az.: 7 AZR 177/78
Befristetes Arbeitsverhältnis; Zeitablauf; Unwirksamkeit der Befristung; Klagebefugnis; Dreiwochenfrist; Prozessuale Verwirkung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG München 31.08.1977 - 7 Sa 428/77
Fundstellen:
DB 1980, 1498-1500 (Volltext mit amtl. LS)
PersV 1991, 191
BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78
Amtlicher Leitsatz:
1. Die Vorschrift des KSchG § 4 S. 1 ist auch nicht entsprechend anzuwenden, wenn ein Arbeitnehmer nach Ablauf der Zeit, für das sein befristetes Arbeitsverhältnis eingegangen war, gerichtlich geltend machen will, die Befristung sei unwirksam.
2. Die Klagebefugnis kann allerdings prozeßrechtlich verwirkt sein. Dabei kann die Dreiwochenfrist des KSchG § 4 zur Konkretisierung des bei der prozessualen Verwirkung zu beachtenden Zeitmomentes herangezogen werden.