Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 5.1.8 RdSchr. 19m, Mitarbeitende Familienangehörige eines landwirtschaftlichen Unternehmers
Tit. 5.1.8 RdSchr. 19m
Grundsätzliche Hinweise Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)
Tit. 5 – Ausnahmevorschriften → Tit. 5.1 – Im U1-Verfahren
Tit. 5.1.8 RdSchr. 19m – Mitarbeitende Familienangehörige eines landwirtschaftlichen Unternehmers
Die nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 KVLG 1989 pflichtversicherten mitarbeitenden Familienangehörigen eines landwirtschaftlichen Unternehmers haben grundsätzlich einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem EFZG. Die Aufwendungen werden dem landwirtschaftlichen Unternehmer nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 AAG jedoch nicht erstattet. Umlagen sind keine zu zahlen.