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BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 227/79 - Lohnfortzahlung; Prozeßvergleich; Entgeltfortzahlungsanspruch; Kündigung; Unentschuldigtes Fernbleiben; Arbeitsunfähigkeit; Drei-Tages-Frist
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 20.08.1980, Az.: 5 AZR 227/79
Lohnfortzahlung; Prozeßvergleich; Entgeltfortzahlungsanspruch; Kündigung; Unentschuldigtes Fernbleiben; Arbeitsunfähigkeit; Drei-Tages-Frist
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Berlin 16.06.1978 - 2 Ca 86/78
LAG Berlin 29.11.1978 - 5 Sa 86/78
Fundstellen:
BAGE 34, 128 - 140
DB 1981, 108-111 (Volltext mit amtl. LS)
MDR 1981, 170-171 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1981, 1059-1061 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 227/79
Amtlicher Leitsatz:
1. Prozeßvergleich über Lohnfortzahlungsanspruch.
2. Kündigt ein Arbeitgeber seinem unentschuldigt fehlenden Arbeiter vor Ablauf des dritten Kalendertages, so liegt dann keine Kündigung aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit i.S. von § 6 I 1 LohnFG vor, wenn der Arbeiter vor Ablauf der Drei-Tages-Frist arbeitsunfähig erkrankt.