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BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80 - Wiederaufnahme; Urteilsaufhebung; Restitutionsgrund; Zustimmungsbescheid; Hauptfürsorgestelle; Kündigung eines Schwerbehinderten
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.11.1980, Az.: 6 AZR 210/80
Wiederaufnahme; Urteilsaufhebung; Restitutionsgrund; Zustimmungsbescheid; Hauptfürsorgestelle; Kündigung eines Schwerbehinderten
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Bremen 20.12.1979 - 3 Sa 76/79
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
DB 1981, 1141-1142 (Volltext mit amtl. LS)
MDR 1981, 524 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1981, 2023
BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80
Amtlicher Leitsatz:
Der Restitutionsgrund des § 580 Nr. 6 ist gegeben, wenn der Zustimmungsbescheid der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten nach § 12 SchwbG im verwaltungsgerichtlichen Verfahren rechtskräftig aufgehoben wird, zuvor aber das ArbG wegen der Zustimmung die Wirksamkeit der Kündigung festgestellt hat.