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BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78 - Realschullehrerin; Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung; Einstellung in den öffentlichen Dienst; Gestaltung der Arbeitsbedingungen; Umfang der Arbeitsleistung; Höhe der Vergütung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.02.1981, Az.: 4 AZR 967/78
Realschullehrerin; Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung; Einstellung in den öffentlichen Dienst; Gestaltung der Arbeitsbedingungen; Umfang der Arbeitsleistung; Höhe der Vergütung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Stuttgart 21.06.1978 - 8 Sa 111/77
Fundstellen:
BAGE 35, 43 - 53
PersV 1982, 85
BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
Amtlicher Leitsatz:
1. Es besteht kein Anspruch einer nebenberuflich weniger als zur Hälfte beschäftigen Realschullehrerin auf Vergütung nach BAT VergGr IIa Anl 1a.
2. GG Art. 33 Abs. 2 gilt nicht nur für die Einstellung in den öffentlichen Dienst, sondern auch für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, insbesondere den Umfang der Arbeitsleistung und die Höhe der Vergütung.