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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79 - Revision; Formvorschriften; Frist; Materiellrechtliche Entscheidung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.07.1981, Az.: 2 AZR 324/79
Revision; Formvorschriften; Frist; Materiellrechtliche Entscheidung
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Düsseldorf 07.02.1979 - 6 Sa 1495/78
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
BAGE 35, 364 - 370
JR 1982, 264
MDR 1982, 171 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1982, 1664 (amtl. Leitsatz)
BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79
Amtlicher Leitsatz:
§ 234 III ist nicht anzuwenden, wenn das Revisionsgericht aus allein in der Sphäre des Gerichts liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres entschieden hat, ob die Revision form- und fristgerecht eingelegt worden ist und beide Parteien aufgrund gerichtlicher Verfügung der Auffassung sein können, der Rechtsstreit werde demnächst materiellrechtlich entschieden.