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BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 456/79 - Zuständigkeit von Heimarbeitsausschüssen; Geltungsbereich von bindenden Festsetzungen; Gewerbezweig des Auftraggebers; Produkt
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.11.1981, Az.: 3 AZR 456/79
Zuständigkeit von Heimarbeitsausschüssen; Geltungsbereich von bindenden Festsetzungen; Gewerbezweig des Auftraggebers; Produkt
Verfahrensgang:
vorgehend:
LAG Frankfurt 11.01.1979 - 3/6 Sa 699/78
Rechtsgrundlagen:
§ 4 HArbG
§ 19 HArbG
§ 24 HArbG
Fundstelle:
DB 1982, 1420
BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 456/79
Amtlicher Leitsatz:
Die Zuständigkeit von Heimarbeitsausschüssen und der Geltungsbereich von bindenden Festsetzungen richten sich nicht nach dem Gewerbezweig, dem der Auftraggeber angehört. Maßgebend ist vielmehr das Produkt, das in Heimarbeit hergestellt wird.