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BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80 - Pflichtstunden; Lehrer; Gymnasium; Hessen; Angestelltenverhältnis; Sprungrevision
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.06.1982, Az.: 4 AZR 247/80
Pflichtstunden; Lehrer; Gymnasium; Hessen; Angestelltenverhältnis; Sprungrevision
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Wiesbaden 06.02.1980 - 7 Ca 5463/79
Fundstellen:
BAGE 39, 124 - 132
JR 1983, 396
NVwZ 1983, 181-183 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80
Amtlicher Leitsatz:
1. Die unterschiedlichen Pflichtstundenzahlen für Lehrer an Gymnasien des Landes Hessen mit (24 Stunden) oder ohne Befähigung zum Lehramt an Gymnasien (27 Stunden) sind wirksam und gelten auch für Lehrer im Angestelltenverhältnis.
2. Die nachträgliche Zulassung der Sprungrevision kann durch Beschluß des Vorsitzenden des Arbeitsgerichts ohne mündliche Verhandlung erfolgen.