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BAG, 27.01.1983 - 2 AZR 188/81 - Gerichtsstand; Vorprozessuale Vereinbarung; Ausländisches Gericht; Schriftform
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.01.1983, Az.: 2 AZR 188/81
Gerichtsstand; Vorprozessuale Vereinbarung; Ausländisches Gericht; Schriftform
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Düsseldorf 10.10.1980 - 12 Ca 720/79
LAG Düsseldorf 23.03.1981 - 23 Sa 1432/80
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
IPRspr 1983, 131
NJW 1984, 1320 (Volltext mit amtl. LS) "hier: formloser Ausschuß der deutschen Gerichtsbarkeit"
BAG, 27.01.1983 - 2 AZR 188/81
Amtlicher Leitsatz:
Nach § 38 II in der seit 1.4.74 geltenden Fassung der Gerichtsstandsnovelle vom 21,3,74 bedarf eine vorprozessuale Vereinbarung, durch die die ausschließliche Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts vereinbart und damit die deutsche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen werden soll, auch dann der Schriftform, wenn für das Vertragsverhältnis materiell nur das ausländische Recht gilt und nach diesem eine Gerichtsstandsvereinbarung formlos wirksam ist.