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BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81 - Insolvenzsicherung; Betriebsrente; Kaufkraftentwicklung; Anpassung; Anpassungklausel; Betriebliche Versorgungsregelung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.03.1983, Az.: 3 AZR 574/81
Insolvenzsicherung; Betriebsrente; Kaufkraftentwicklung; Anpassung; Anpassungklausel; Betriebliche Versorgungsregelung
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Köln 04.12.1980 - 13 Ca 6841/80
LAG Düsseldorf 27.05.1981 - 2 Sa 144/81
Fundstellen:
BAGE 42, 117 - 121
JR 1985, 132
NJW 1983, 2902-2903 (Volltext mit amtl. LS)
ZIP 1983, 1111-1113
BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81
Amtlicher Leitsatz:
1. Der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung ist nicht verpflichtet, die übernommenen Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG an die Kaufkraftentwicklung anzupassen.
2. Hingegen sind Anpassungsklauseln einer betrieblichen Versorgungsregelung auch vom PSV zu beachten.