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BAG, 25.05.1983 - 5 AZR 236/80 - Sonderurlaub ; Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.05.1983, Az.: 5 AZR 236/80
Sonderurlaub ; Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Bochum 14.12.1979 - 1 Ca 472/79
LAG Hamm 15.04.1980 - 7 Sa 119/80
Rechtsgrundlagen:
§ 1 Abs. 1 S. 1 LohnFG
§ 133c S. 1 GewO
§ 311 S. 1 Nr. 1 RVO
Fundstellen:
BAGE 43, 1 - 6
JR 1985, 44
NJW 1984, 686-687 (Volltext mit amtl. LS)
BAG, 25.05.1983 - 5 AZR 236/80
Amtlicher Leitsatz:
Erkrankt der Arbeiter vor oder während eines auf seinen Wunsch vereinbarten unbezahlten Sonderurlaubs, hat er- wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (im Anschluß an BAG Urteil vom 17. November 1977 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG).