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BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84 - Eingruppierung eines Sicherheitsmeisters; Tarifliche Mindestvergütung; Verteidigungsverwaltung; Betriebsschutzbeauftragte
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 16.10.1985, Az.: 4 AZR 149/84
Eingruppierung eines Sicherheitsmeisters; Tarifliche Mindestvergütung; Verteidigungsverwaltung; Betriebsschutzbeauftragte
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Rheine 09.02.1983 - 2 Ca 998/82
LAG Hamm 26.01.1984 - 4 Sa 877/83
Fundstellen:
BAGE 50, 9 - 22
RdA 1986, 67
BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 149/84
Amtlicher Leitsatz:
1. Die die Rechtsverhältnisses der Sicherheitsmeister regelnden Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes haben keine Bedeutung für die tarifliche Mindestvergütung von Angestellten mit entsprechenden Aufgaben.
2. Für "Sicherheitsmeister" der Verteidigungsverwaltung, die als Betriebsschutzbeauftragte allgemeine Kontroll- und Überwachungsaufgaben nichttechnischen Charakters im Bereiche der Arbeitssicherheit wahrnehmen, gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung zum BAT für den Verwaltungsdienst.