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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BAG, 24.03.1987 - 4 AZN 725/86 - Unbewußte Tariflücke; Allgemeines staatliches Tarifrecht; Nichtzulassungsbeschwerde; Beschwerdeverfahren; Begründung
Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.03.1987, Az.: 4 AZN 725/86
Unbewußte Tariflücke; Allgemeines staatliches Tarifrecht; Nichtzulassungsbeschwerde; Beschwerdeverfahren; Begründung
Verfahrensgang:
vorgehend:
ArbG Mannheim 17.01.1985 - 5 Ca 658/83
LAG Stuttgart 11.11.1986 - 10 Sa 56/85
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
NZA 1988, 259
RdA 1987, 256
BAG, 24.03.1987 - 4 AZN 725/86
Amtlicher Leitsatz:
1. Die Grundsätze über die Annahme und etwaige Ausfüllung sogenannter unbewußter Tariflücken sind Bestandteil des allgemeinen staatlichen Tarifrechts. Auf die Verletzung dieser Grundsätze kann die Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden.
2. Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bedarf es zur Begründung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache entsprechenden substantiierten Vorbringens in der Beschwerdebegründung. Die Darlegung der bloßen Möglichkeit, die ergehende Entscheidung könne sich für andere gleichartige Arbeitsverhältnisse auswirken, ist nicht ausreichend.