Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 3.2.8.3 RdSchr. 19k, Einbeziehung von Bezugspersonen bei Erwachsenen mit geistiger Behinderung
Tit. 3.2.8.3 RdSchr. 19k
Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands für die Gesetzliche Krankenversicherung zur Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung
Tit. 3.2 – Grundsätze → Tit. 3.2.8 – Einbeziehung von Bezugspersonen in die Behandlung
Tit. 3.2.8.3 RdSchr. 19k – Einbeziehung von Bezugspersonen bei Erwachsenen mit geistiger Behinderung
Bei der psychotherapeutischen Behandlung von erwachsenen Versicherten mit einer geistigen Behinderung gelten die Regelungen zur Einbeziehung von Bezugspersonen gemäß 3.2.8.1 entsprechend. Es muss zusätzlich zu einer Indikation nach § 26 PT_RL eine Diagnose aus dem Abschnitt F70 bis F79 ICD 10-GM (Intelligenzstörung) vorliegen.