Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 3.1 RdSchr. 15b, Versicherungsverhältnis/Mitgliedschaft
Tit. 3.1 RdSchr. 15b
Gemeinsames Rundschreiben betr. versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Auswirkungen des Bezuges von Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Abs. 3 SGB XI
Tit. 3 – Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Tit. 3.1 RdSchr. 15b – Versicherungsverhältnis/Mitgliedschaft
(1) Für die Dauer des Bezuges von Pflegeunterstützungsgeld bleibt für die Personen, die versicherungspflichtiges Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse sind, die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenkasse und in der Pflegekasse erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V und § 25 Abs. 1 Nr. 1 KVLG 1989, § 49 Abs. 2 SGB XI).
(2) Eine freiwillige Krankenversicherung und die darauf basierende Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung werden durch den Bezug von Pflegeunterstützungsgeld nicht berührt.
(3) Auf eine bestehende Familienversicherung nach § 10 SGB V hat der Bezug des Pflegeunterstützungsgeldes keine Auswirkungen.