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BSG, 09.02.1971 - 11 RA 208/69 - Unterhalt zum Scheidungszeitpunkt; Angemessener Unterhalt der Ehefrau; Eigenes Einkommen der Ehefrau; Berechnungsgrundlagen
Bundessozialgericht
Urt. v. 09.02.1971, Az.: 11 RA 208/69
Unterhalt zum Scheidungszeitpunkt; Angemessener Unterhalt der Ehefrau; Eigenes Einkommen der Ehefrau; Berechnungsgrundlagen
Rechtsgrundlagen:
§ 1265 S. 1 RVO
§ 42 S. 1 AVG
Fundstellen:
BSGE 32, 197 - 197
MDR 1971, 613-614 (Volltext mit amtl. LS)
NJW 1971, 1333
BSG, 09.02.1971 - 11 RA 208/69
Amtlicher Leitsatz:
Zur Ermittlung des angemessenen Unterhalts zur Zeit der Scheidung (EheG § 58 Abs. 1 Halbs 1) sind, wenn beide Ehegatten Einkünfte gehabt haben, die Nettoeinkünfte zusammenzurechnen; als angemessener Unterhalt der geschiedenen Frau ist in der Regel ein Betrag in Höhe von 1/3 - 3/7 dieses Gesamteinkommens anzusetzen.