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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BSG, 22.11.1973 - 12/3 RK 20/71 - Angestellter; Aktiengesellschaft; Vorstandsmitglieder; Zusätzliche entgeltliche Tätigkeiten
Bundessozialgericht
Urt. v. 22.11.1973, Az.: 12/3 RK 20/71
Angestellter; Aktiengesellschaft; Vorstandsmitglieder; Zusätzliche entgeltliche Tätigkeiten
Rechtsgrundlagen:
§ 3 Abs. 1a AVG
§ 3 Abs. 1 AVG
§ 34 Abs. 1 S. 2 VAG
Fundstellen:
BSGE 36, 258
VersR 1975, 504
BSG, 22.11.1973 - 12/3 RK 20/71
Amtlicher Leitsatz:
Die Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft gehören auch dann nicht zu den Angestellten iS des AVG § 3 Abs 1, wenn sie neben dieser Vorstandstätigkeit noch weitere entgeltliche Beschäftigungen - hier als Vorstandsmitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit - ausüben.