Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Die Inhalte des Bereichs „Fachwissen SV“ geben Ihnen kostenlos Auskunft zu allen Themen der Sozialversicherung. Sie sind ein exklusives Angebot für eingeloggte Nutzer.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
BSG, 08.08.1975 - 6 RKa 9/74 - Partei; Beigeladener; Kassenarzt; Unwirtschaftliche Verordnungsweise; Regreß; Gesetzlicher Vertreter; Ehrenamtlicher Richter; Mitwirkung
Bundessozialgericht
Urt. v. 08.08.1975, Az.: 6 RKa 9/74
Partei; Beigeladener; Kassenarzt; Unwirtschaftliche Verordnungsweise; Regreß; Gesetzlicher Vertreter; Ehrenamtlicher Richter; Mitwirkung
Fundstellen:
BSGE 40, 130
SozR 1750 § 41 Nr 1
BSG, 08.08.1975 - 6 RKa 9/74
Amtlicher Leitsatz:
1. "Partei" iS des SGG § 60 Abs 1 S 1 iVm ZPO § 41 Nr 4 ist auch der Beigeladene.
2. Die Geltendmachung von Regressen wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise eines Kassenarztes betrifft in der Regel ein laufendes Verwaltungsgeschäft der KK; insoweit ist der Geschäftsführer der KK ihr gesetzlicher Vertreter (SVwG § 15 Abs 4 S 1).
3. Ist die KK in dem Rechtsstreit über die Regreßforderung gegen den Kassenarzt beigeladen, so ist demnach der Geschäftsführer der KK von der Mitwirkung als ehrenamtlicher Richter ausgeschlossen (SGG § 60 Abs 1 S 1 iVm ZPO § 41 Nr 4).