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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BSG, 12.11.1975 - 3/12 RK 13/74 - Versicherungspflicht; Berufsschullehrer; Sonderausbildung; Beurlaubung; Anschließendes Studium; Dauer der Verpflichtung
Bundessozialgericht
Urt. v. 12.11.1975, Az.: 3/12 RK 13/74
Versicherungspflicht; Berufsschullehrer; Sonderausbildung; Beurlaubung; Anschließendes Studium; Dauer der Verpflichtung
Fundstellen:
BSGE 41, 24
SozR 2200 § 165 Nr 8
BSG, 12.11.1975 - 3/12 RK 13/74
Amtlicher Leitsatz:
Wer im Rahmen einer Sonderausbildung zum Berufsschullehrer nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Aushilfslehrer vom Arbeitgeber für die Dauer des anschließenden Studiums - unter Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses und Fortzahlung des nur unwesentlich gekürzten Gehalts - beurlaubt wird, bleibt auch während des Studiums versicherungspflichtig. Das gilt jedenfalls dann, wenn er sich verpflichtet hat, nach erfolgreichem Abschluß des Studiums mindestens 5 Jahre als Lehrer tätig zu sein.