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BSG, 19.03.1976 - 11 RA 50/75 - Unterhaltsanspruch; Geschiedene Frau; DDR; Maßgebliches Recht; Projektion
Bundessozialgericht
Urt. v. 19.03.1976, Az.: 11 RA 50/75
Unterhaltsanspruch; Geschiedene Frau; DDR; Maßgebliches Recht; Projektion
Rechtsgrundlagen:
§ 1265 S. 1 Alt. 2 RVO
§ 42 S. 1 Alt. 2 AVG
Fundstellen:
BSGE 41, 253 - 257
IPRspr 1976, 45
MDR 1976, 699-700 (Volltext mit amtl. LS)
SozR 2200 § 1265 Nr 15
BSG, 19.03.1976 - 11 RA 50/75
Amtlicher Leitsatz:
1. Der Unterhaltsanspruch einer zur maßgebenden Zeit (1970) in der DDR lebenden, nach der EheV DDR vom 24.11.1955 geschiedenen Frau gegen den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Versicherten beurteilt sich für Zeiten vor Inkrafttreten des Grundvertrages mit der DDR vom 21.12.1972 nach den unterhaltsrechtlichen Vorschriften des EheG von 1946, wenn dieses das Scheidungsstatut des letzten gemeinschaftlichen Wohnsitzes (Aufenthalts) bildete (Fortführung von BSG 20.01.1976 5 RJ 133/75).
2. Ist der für die in der DDR lebende geschiedene Frau nach EheG § 58 zur Zeit der Scheidung (1957) angemessene Unterhaltsbetrag auf die Zeit des Todes des Versicherten (1970) zu projizieren (BSG 29.10.1968 4 RJ 421/67 = SozR Nr 47 zu § 1265 RVO), dann kommt es nicht auf Veränderungen der Kaufkraft im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, sondern auf solche im Gebiet der DDR an.