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BSG, 14.03.1979 - 1 RA 25/78 - Geschiedene Eheleute; Anwendbares Recht; DDR-Recht; Scheidung durch bundesdeutsches Gericht
Bundessozialgericht
Urt. v. 14.03.1979, Az.: 1 RA 25/78
Geschiedene Eheleute; Anwendbares Recht; DDR-Recht; Scheidung durch bundesdeutsches Gericht
Rechtsgrundlagen:
§ 42 S. 1 AVG
§ 1265 S. 1 RVO
Fundstellen:
BSGE 48, 70 - 74
IPRspr 1979, 57
SozR 2200 § 1265 Nr 39
BSG, 14.03.1979 - 1 RA 25/78
Amtlicher Leitsatz:
Haben die geschiedenen Eheleute ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz und hat die geschiedene Frau zZt des Todes des Versicherten ihren Wohnsitz in der DDR gehabt, so ist für die unterhaltsrechtlichen Rechtsbeziehungen der geschiedenen Ehegatten das Recht der DDR auch dann maßgebend, wenn die Ehe durch ein Gericht der Bundesrepublik Deutschland geschieden worden ist (Anschluß an und Fortführung von BSG 20.01.1976 5 RJ 133/75 = SozR 2200 § 1265 Nr 13, BSG 19.03.1976 11 RA 50/75 = BSGE 41, 253).