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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BSG, 05.03.1981 - 9 RV 39/80 - Begünstigender Verwaltungsakt ; Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes; Minderung der Erwerbsfähigkeit
Bundessozialgericht
Urt. v. 05.03.1981, Az.: 9 RV 39/80
Begünstigender Verwaltungsakt ; Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes; Minderung der Erwerbsfähigkeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Würzburg 11.05.1978 - S 10 V 536/77
LSG München 10.07.1980 - L 7 V 220/78
Rechtsgrundlagen:
§ 41 Abs. 1 KOVVfG
Art. 2 § 16 Nr. 1 SGB X
Art. 2 § 37 SGB X
Art. 2 § 40 SGB X
§ 41 Abs. 2 KOVVfG
Fundstelle:
SozR 1300 § 45 Nr 1
BSG, 05.03.1981 - 9 RV 39/80
Amtlicher Leitsatz:
Ein vor dem 1.1.1981 erlassener Bescheid, der einen rechtsverbindlichen begünstigenden Verwaltungsakt wegen Rechtswidrigkeit zurücknimmt, ist in einem anhängigen Gerichtsverfahren nicht nach § 45 SGB X zu beurteilen.