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BSG, 25.08.1982 - 12 RK 57/81 - Veräußerungsleibrente; Leibrente gegen Überlassung eines Grundstückes; Einnahme zum Lebensunterhalt; Berechnung des Ertragsanteils
Bundessozialgericht
Urt. v. 25.08.1982, Az.: 12 RK 57/81
Veräußerungsleibrente; Leibrente gegen Überlassung eines Grundstückes; Einnahme zum Lebensunterhalt; Berechnung des Ertragsanteils
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Köln 09.04.1979 - S 19 Kr 98/78
LSG Essen 17.11.1980 - L 16 Kr 66/79
Fundstellen:
BB 1983, 770
SozR 2200 § 180 Nr 12
BSG, 25.08.1982 - 12 RK 57/81
Amtlicher Leitsatz:
1. Bei einer sogenannten Veräußerungsleibrente auf Lebenszeit (hier: Leibrente gegen Überlassung eines Grundstückes) ist nur der Ertragsanteil des Zahlbetrages eine Einnahme zum Lebensunterhalt iS des § 180 Abs 4 RVO.
2. Die Berechnung des Ertragsanteils kann bei freiwillig Versicherten einer Ersatzkasse nur dann nach § 22 EStG erfolgen, wenn dies in der Satzung vorgesehen ist.