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BSG, 07.09.1982 - 1 RA 61/81 - Rentensplitting; Beginn einer Schutzfrist; Zustellung der Splittingentscheidung; Eingang der Mitteilung des FamG
Bundessozialgericht
Urt. v. 07.09.1982, Az.: 1 RA 61/81
Rentensplitting; Beginn einer Schutzfrist; Zustellung der Splittingentscheidung; Eingang der Mitteilung des FamG
Rechtsgrundlage:
§ 1587p BGB
Fundstellen:
BSGE 54, 87 - 91
MDR 1983, 171-172 (Volltext mit amtl. LS)
BSG, 07.09.1982 - 1 RA 61/81
Amtlicher Leitsatz:
Die im Falle eines Rentensplitting zugunsten des leistungsverpflichteten Rentenversicherungsträgers normierte "Schutzfrist" beginnt - in Korrektur eines redlichen Versehens des Gesetzgebers – nicht mit der Zustellung der Splittingentscheidung des FamG, sondern mit dem Eingang der Mitteilung des FamG über den Eintritt der Rechtskraft dieser Entscheidung beim Rentenversicherungsträger.