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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BSG, 26.10.1982 - 12 RK 8/81 - Sozialversicherungsbeitrag; Arbeitsentgelt; Beitragsentrichtung bei nichgezahltem Arbeitslohn
Bundessozialgericht
Urt. v. 26.10.1982, Az.: 12 RK 8/81
Sozialversicherungsbeitrag; Arbeitsentgelt; Beitragsentrichtung bei nichgezahltem Arbeitslohn
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Kiel 06.12.1979 - S 5 Kr 36/77
LSG Schleswig 19.12.1980 - L 1 Kr 3/80
Fundstellen:
BSGE 54, 136 - 140
SozR 2200 § 393 Nr 9
BSG, 26.10.1982 - 12 RK 8/81
Amtlicher Leitsatz:
1. Beiträge zur Sozialversicherung sind auch für geschuldetes, bei Fälligkeit aber nicht gezahltes Arbeitsentgelt zu entrichten. Dies galt auch schon für die Zeit vor Aufhebung des Gemeinsamen Erlasses des Reichsministers der Finanzen und des Reichsarbeitsministers betreffend weitere Vereinfachung des Lohnabzuges vom 10.9.1944 (Fortführung von BSG 11.11.1975 3/12 RK 12/74 = BSGE 41, 6).
2. Zum Zufluß-Prinzip im Beitragsrecht.