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BSG, 14.11.1984 - 1 RS 4/83 - Nachversicherung; Berufssoldat; Deutsche Kriegsmarine; Seemannskasse; Überbrückungsgeld; Wartezeit
Bundessozialgericht
Urt. v. 14.11.1984, Az.: 1 RS 4/83
Nachversicherung; Berufssoldat; Deutsche Kriegsmarine; Seemannskasse; Überbrückungsgeld; Wartezeit
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Dortmund 18.05.1981 - S 3 An 41/80
LSG Essen 04.02.1982 - L 16 Kr 135/81
Rechtsgrundlagen:
§ 891a Abs. 1 S. 1 RVO
§ 72 G131
Fundstelle:
SozR 2200 § 891a Nr 4
BSG, 14.11.1984 - 1 RS 4/83
Amtlicher Leitsatz:
Die nach § 72 G 131 als nachversichert geltende Zeit der Dienstleistung eines ehemaligen Berufssoldaten der früheren Deutschen Kriegsmarine kann auf die Wartezeit für Leistungen der Seemannskasse nicht angerechnet werden.