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BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83 - Versorgungsbehörde; Feststellung einer Behinderung; Festsetzung der MdE; Psychose
Bundessozialgericht
Urt. v. 26.02.1986, Az.: 9a RVs 4/83
Versorgungsbehörde; Feststellung einer Behinderung; Festsetzung der MdE; Psychose
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Frankfurt 01.09.1980 - S 3 Vsb 651/79
LSG Darmstadt 14.10.1981 - L 5 Vsb 1244/80
Rechtsgrundlagen:
§ 1 Abs. 1 SchwbG
§ 3 Abs. 1 SchwbG
§ 3 Abs. 3 SchwbG
§ 3 Abs. 5 SchwbG
Fundstellen:
BSGE 60, 11 - 18
SozR 3870 § 3 Nr 21
BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83
Amtlicher Leitsatz:
Die Versorgungsbehörde darf eine bestimmte Behinderung nicht feststellen, wenn der Behinderte erklärt, er beantrage die Feststellung nicht. Diese Behinderung bleibt dann aber bei der Festsetzung der MdE außer Betracht.