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BSG, 22.04.1986 - 10 RAr 12/85 - Konkursausfallgeld; Erstattungsanspruch
Bundessozialgericht
Urt. v. 22.04.1986, Az.: 10 RAr 12/85
Konkursausfallgeld; Erstattungsanspruch
Rechtsgrundlagen:
§ 141n AFG
§ 160 AFG
Fundstelle:
ZIP 1986, 852-853
BSG, 22.04.1986 - 10 RAr 12/85
Amtlicher Leitsatz:
1. Hat die Bundesanstalt für Arbeit zunächst für einen späteren Konkursausfallgeld-Zeitraum Arbeitslosengeld nach § 117 IV AFG gezahlt und Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge entrichtet (§§ 155 ff. AFG) so wird der Erstattungsanspruch der Bundesanstalt (§§ 160, 166a AFG) von dem Erstattungsanspruch der Bundesanstalt gegen die Einzugsstelle (§ 141n II 2 AFG) verdrängt.
2. Konkursausfallsgeld-rechtlicher Erstattungsanspruch der Bundesanstalt gem. § 141n AFG als lex specialis gegenüber dem Anspruch gem. §§ 160, 166a AFG bei Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen vor Konkurseröffnung.