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BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85 - Arbeitslosengeld; Bewilligungsbescheid; Bindende Bewilligung; Arbeitslosenhilfe
Bundessozialgericht
Urt. v. 13.05.1987, Az.: 7 RAr 62/85
Arbeitslosengeld; Bewilligungsbescheid; Bindende Bewilligung; Arbeitslosenhilfe
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Itzehoe 31.10.1983 - S 2 Ar 139/82
LSG Schleswig 22.03.1985 - L 1 Ar 149/83
Fundstellen:
BSGE 61, 286 - 289
SozR 4100 § 134 Nr 31
BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85
Amtlicher Leitsatz:
Ein auf einer bindenden Bewilligung begründeter Leistungsbezug, hier: Arbeitslosengeld, ist rechtmäßig, solange der Bewilligungsbescheid besteht (Fortführung von BSG vom 5.12.1978 - 7 RAr 34/78 = BSGE 47, 241 = SozR 4100 § 134 Nr 11).