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BSG, 07.12.1988 - 6 RKa 35/87 - Ersatzkasse; Ersatzanspruch; Kassenarzt ; Beteiligungsende; Beteiligungsverhältnis; Verordnung
Bundessozialgericht
Urt. v. 07.12.1988, Az.: 6 RKa 35/87
Ersatzkasse; Ersatzanspruch; Kassenarzt ; Beteiligungsende; Beteiligungsverhältnis; Verordnung
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Düsseldorf 25.09.1985 - S 2 Ka 144/84
LSG Essen 11.09.1987 - L 11 Ka 95/85
Fundstellen:
BSGE 64, 209 - 213
NJW 1989, 2351-2352 (Volltext mit amtl. LS)
BSG, 07.12.1988 - 6 RKa 35/87
Amtlicher Leitsatz:
Eine Ersatzkasse hat gegen einen ehemaligen Vertragsarzt (öffentlichrechtliche) vertragliche Ersatzansprüche, wenn er nach dem Ende der Beteiligung Verordnungen unter Verwendung der ihm aufgrund des Beteiligungsverhältnisses zur Verfügung gestellten Mittel (z. B. Vordrucke) ausgestellt und dadurch die Kasse geschädigt hat.