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BSG, 31.05.1989 - 9 RVg 3/89 - Kriegsopfer; Beweiserleichterung; Gewaltopfer
Bundessozialgericht
Urt. v. 31.05.1989, Az.: 9 RVg 3/89
Kriegsopfer; Beweiserleichterung; Gewaltopfer
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Osnabrück 30.09.1986 - S 7 Vg 83/84
LSG Celle 14.04.1988 - L 8 Vg 1/87
Fundstellen:
BSGE 65, 123 - 126
SozR 1500 § 128 Nr 39
BSG, 31.05.1989 - 9 RVg 3/89
Amtlicher Leitsatz:
Die für Kriegsopfer geschaffene Beweiserleichterung nach § 15 KOVVfG gilt auch für Gewaltopfer.