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BSG, 26.10.1989 - 6 RKa 25/88 - Disziplinarverfahren; Ausschließung ; Disziplinarausschuß ; Stellungnahme des Sozius; Befangenheitsfrage
Bundessozialgericht
Urt. v. 26.10.1989, Az.: 6 RKa 25/88
Disziplinarverfahren; Ausschließung ; Disziplinarausschuß ; Stellungnahme des Sozius; Befangenheitsfrage
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Mainz 04.02.1987 - S 1 Ka 31/86
LSG Mainz 10.12.1987 - L 5 Ka 5/87
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
BSGE 66, 20 - 24
MDR 1990, 657-658 (Volltext mit amtl. LS)
BSG, 26.10.1989 - 6 RKa 25/88
Amtlicher Leitsatz:
Ein Rechtsanwalt ist als Vorsitzender des Disziplinarausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung nicht ohne weiteres ausgeschlossen, wenn die Einleitung des Disziplinarverfahrens auf einer Stellungnahme seines Sozius in der Sache beruht. Zur Frage der Befangenheit in diesem Fall.