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BSG, 13.09.1990 - 5 RJ 52/89 - Unterhaltsanspruch; Regelsatz; Hinterbliebenenrente
Bundessozialgericht
Urt. v. 13.09.1990, Az.: 5 RJ 52/89
Unterhaltsanspruch; Regelsatz; Hinterbliebenenrente
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Hamburg 25.04.1989 - 16 J 333/88
Rechtsgrundlage:
Fundstellen:
FamRZ 1991, 697 (amtl. Leitsatz)
NJW 1991, 2790-2791 (Volltext mit amtl. LS)
SGb 1990, 546 (Kurzinformation)
BSG, 13.09.1990 - 5 RJ 52/89
Amtlicher Leitsatz:
1. Unterhaltsanspruch i. S. von § 1265 I 2 RVO ist nur ein im Rahmen von § 1265 RVO relevanter Anspruch - 25 % des Regelsatzes der Sozialhilfe ohne Aufwendungen für Unterkunft - (Anschluß an BSG, SozR 220 § 1265 Nr. 93).
2. Ein Hinterbliebenenrentenanspruch nach § 1265 I 2 RVO kann trotz eines umfassenden und endgültigen Unterhaltsverzichts nur bestehen, wenn ohne den Verzicht auch im Zeitpunkt des Todes kein Unterhaltsanspruch bestanden hätte.