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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 1 RdSchr. 17i, Änderungshistorie
Tit. 1 RdSchr. 17i
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V und zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Abs. 4 SGB VII
Tit. 1 RdSchr. 17i – Änderungshistorie
Änderungsdatum | Durchgeführte Änderung |
04./05.12.2018 | Titel aktualisiert |
04./05.12.2018 | Vorwort aktualisiert |
04./05.12.2018 | 1 "Änderungshistorie" eingeführt |
04./05.12.2018 | 4.3 "Anspruchsberechtigter Personenkreis" - Ergänzung des Hinweises, wie bei der Umwandlung einer Teilrente in eine Vollrente umzugehen ist |
04./05.12.2018 | 4.3.1.16 "Versicherte, die sich in Elternzeit befinden", 7.3.14 "Berechnung für Versicherte, die sich in Elternzeit befinden" -Wort "versicherungspflichtige" klarstellend eingefügt |
04./05.12.2018 | 5.3.7 "Alleinerziehende Versicherte" - weitere Hinweise zum Umgang mit Leistungsanträgen |
04./05.12.2018 | 7.2.3.1 "Ausgefallenes Bruttoarbeitsentgelt", 7.2.3.2 "Ausgefallenes Nettoarbeitsentgelt" - Begriff "Gleitzone" nach § 20 SGB IV wird zum 01.07.2019 durch "Übergangsbereich" ersetzt, daher Umformulierung |
04./05.12.2018 | 10.4.1 "Berechnung aus dem Arbeitsentgelt" - Hinweis aufgenommen, wonach das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen zu berücksichtigen ist |
04./05.12.2018 | 12 "Anlage 2 - Auflistung der verwiesenen Anlagen" - Verlinkung der im Text genannten Dokumente |
18./19.06.2019 | 3 "Allgemeines" - Klarstellung mittels Fußnote zum Begriff "Elternteil" aufgenommen und Querverweis auf Fußnote zu jeden Wort "Elternteil" im gesamten Rundschreiben eingefügt |
18./19.06.2019 | 4.3 "Anspruchsberechtigter Personenkreis" - Streichung des Wortes "Erwerbsunfähigkeit", da seit dem 01.07.2017 die Renten wegen Erwerbsunfähigkeit als Renten wegen Erwerbsminderung gelten. Die Rechtsbereinigung erfolgte durch das TSVG. |
18./19.06.2019 | 4.3.1.10 "Beschäftigte mit Familienpflegezeit" - Aufnahme gesetzlicher Verweise |
18./19.06.2019 | 4.3.1.12 "Rentnerinnen/Rentner, Rentenantragstellende und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger" - Streichung der Wörter "oder Berufsunfähigkeitsrente", da diese seit dem 01.07.2017 als Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten. Die Rechtsbereinigung erfolgte durch das TSVG. |
18./19.06.2019 | 4.4 "Kinder" - Gesetzliche Änderung durch TSVG zu Stief-und Enkelkinder aufgenommen, wonach diese auch familienversichert sind, wenn sie mit dem Anspruchsberechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben |
18./19.06.2019 | 5.3 "Anspruchsdauer" -Aussage zur Gesamthöchstanspruchsdauer ergänzt |
18./19.06.2019 | 7.3.8 "Berechnung bei Beschäftigten mit flexibler Arbeitszeitenregelung", 12 "Anlage 2 - Auflistung der verwiesenen Anlagen" - Verweis auf gemeinsame Verlautbarung zur Berechnung des Krankengeldes bei flexiblen Arbeitszeitenregelungen vom 19.04.2007 entfernt, da Inhalte nun im "Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V und zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII" eingepflegt wurden |
17.03.2021 | Das gesamte gemeinsame Rundschreiben wurde gegendert. |
17.03.2021 | Vorwort aktualisiert, insbesondere wurden Hinweise auf den erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld für die Kalenderjahre 2020 und 2021 aufgenommen |
17.03.2021 | 2 "Gesetzliche Grundlagen" - Hinweis aufgenommen, dass die vom 05.01.2021 bis 31.12.2021 gültigen Absätze 2a und 2b des § 45 SGB V nicht abgebildet werden |
17.03.2021 | 4.3.1.13 "Beziehende von Kurzarbeitergeld", 9.5.2 "Bezug von Kurzarbeitergeld" und 9.16 "Übersicht "Zusammentreffen mit anderen Leistungen"" - Hinweise zur Kurzarbeit "Null" ergänzt |
17.03.2021 | 0 " Alter des Kindes" - Fußnote mit Verweis auf § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX in der Fassung vor dem 01.01.2018 entfernt |
17.03.2021 | 4.5 "Ärztliches Zeugnis" - Hinweis aufgenommen, unter welchen Voraussetzungen das Muster 21 im Rahmen einer Videosprechstunde ausgestellt werden kann |
17.03.2021 | 7.2 "Berechnung aus dem Arbeitsentgelt" - Ergänzung um die Erweiterung der Gemeinsamen Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des DTA EEL, Abschnitt 2.1, wann Krankenkassen im Rahmen von Freistellungen Meldesätze von Arbeitgebern anfordern können |
17.03.2021 | 7.3.1 "Berechnung bei Mehrfachbeschäftigten" - Beispiel aufgenommen, zur Darstellung des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts bei mehreren Beschäftigungen |
17.03.2021 | 1.1.1 9.5.3 "Bezug von Übergangsgeld Bezug von Kurzarbeitergeld Beziehende von Kurzarbeitergeld haben einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, sofern sie ihrer Arbeit wegen der notwendigen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes fernbleiben (s. Abschnitt 4.3.1.13 "Beziehende von Kurzarbeitergeld"). Tritt die Erkrankung des Kindes während der Zeit einer Kurzarbeit "Null" (100%ige Kurzarbeit) ein, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld, da die Versicherten bereits durch die Kurzarbeit "Null" ihrer Arbeit fernbleiben und nicht wegen der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes. Damit erfüllen sie nicht die Voraussetzungen des § 45 SGB V. Tritt die Erkrankung des Kindes zu einem Zeitpunkt vor Beginn der Kurzarbeit "Null" ein und soll während der Freistellung wegen der Erkrankung des Kindes eigentlich die Kurzarbeit "Null" beginnen, ist für den gesamten Freistellungszeitraum Kinderkrankengeld zu zahlen. Denn der Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist aufgrund des zuerst eingetretenen Freistellung wegen Erkrankung des Kindes für diese Dauer gesetzlich ausgeschlossen, da die Arbeit aus anderen als den im § 96 SGB III genannten Gründen ausfällt und die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld nicht erfüllt. Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht erst nach Ende der Freistellung wegen Erkrankung des Kindes. Bezug von Übergangsgeld" - Hinweis zur Fortzahlung von Übergangsgeld in Tabelle 3 aktualisiert |
17.03.2021 | 10.1 "Allgemeines" - Hinweise zum Umgang mit Übertragungsfällen aufgenommen |
23.03.2022 | Im Vorwort wurden Hinweise auf den erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Kalenderjahr 2022 aufgenommen |
23.03.2022 | 4.3.1.4 "In einem anderen Staat wohnende Versicherte (z. B. Grenzgänger)" - Abschnitt u.a. wegen Brexit aktualisiert |
23.03.2022 | 4.4 "Kinder" - Aktualisierung der Aussagen zur Berücksichtigung von Kindern mit Auslandsbezug u.a. wegen Brexit |
23.02.2022 | 4.5 "Ärztliches Zeugnis" - Klarstellung, dass ärztliche Zeugnisse aus EU-/EWR-Staaten, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder einem Abkommensstaat anzuerkennen sind |
23.03.2022 | 4.5.1 "Angaben des ärztlichen Zeugnisses bei einem schwerstkranken Kind" - Umbenennung Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Medizinischer Dienst (MD) |
23.03.2022 | 7.2.3.2.1 "Steuerabzüge für in einem anderen Staat wohnende Versicherte (z. B. Grenzgänger)" - Abschnitt u.a. wegen Brexit aktualisiert |
23.03.2022 | 9.9 "Ruhen bei Auslandsaufenthalt" - Abschnitt u.a. wegen Brexit aktualisiert und dabei klargestellt, wann der Anspruch auf Kinderkrankengeld ruht |