Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 4.3.1.11.4.1 RdSchr. 17i, Besonderheiten bei einem schwerstkranken Kind
Tit. 4.3.1.11.4.1 RdSchr. 17i
Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V und zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Abs. 4 SGB VII
Tit. 4.3.1.11 – Leistungsbeziehende nach dem SGB III → Tit. 4.3.1.11.4 – Beziehende einer Entlassungsentschädigung (§ 158 SGB III)
Tit. 4.3.1.11.4.1 RdSchr. 17i – Besonderheiten bei einem schwerstkranken Kind
Dauert eine bereits vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses eingetretene Erkrankung eines schwerstkranken Kindes während der Zeit der Entlassungsentschädigung an, besteht weiterhin ein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 4 SGB V.