Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 9.2.4.7.3.1 RdSchr. 17j, Verschuldete Fehlzeit bei gleichbleibenden Monatsbezügen/schwankendem Arbeitsentgelt
Tit. 9.2.4.7.3.1 RdSchr. 17j
Gemeinsames Rundschreiben vom 06./07.12.2017 in der Fassung vom 23.03.2022 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Tit. 9.2.4.7 – Ermittlung des kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts → Tit. 9.2.4.7.3 – Arbeitsausfälle, die zu Lasten der Versicherten gehen
Tit. 9.2.4.7.3.1 RdSchr. 17j – Verschuldete Fehlzeit bei gleichbleibenden Monatsbezügen/schwankendem Arbeitsentgelt
Bei Bezug eines gleichbleibenden bzw. schwankenden Arbeitsentgelts ist das tatsächlich erzielte Nettoarbeitsentgelt weiterhin durch 90 bzw. die Gesamtzahl der Kalendertage des Berechnungszeitraums zu teilen. Der Divisor der Formel 1 und Formel 2 bleibt unverändert, während das Nettoarbeitsentgelt im Berechnungszeitraum niedriger ist. Dies gilt für verschuldete Arbeitsversäumnisse, unabhängig davon, ob diese für ganze Tage oder nur für einen Teiltag vorliegen.
Beispiel 40 - verschuldetes Arbeitsversäumnis bei gleichbleibenden Monatsbezügen
Monatlich gleichbleibendes Nettoarbeitsentgelt von 400,00 EUR.
Berechnungszeitraum Mai, Juni, Juli
Unentschuldigtes Fehlen vom 02.06. bis 11.06.
Nettoarbeitsentgelt für Juni 266,60 EUR
Lösung:
Formel 1 findet Anwendung, da gleichbleibendes Arbeitsentgelt:
1.066,60 EUR 90 | = 11,85 EUR kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt |