Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 9.2 RdSchr. 17j, Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts
Tit. 9.2 RdSchr. 17j
Gemeinsames Rundschreiben vom 06./07.12.2017 in der Fassung vom 23.03.2022 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Tit. 9. – Mutterschaftsgeld → Tit. 9.2 – Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts
Tit. 9.2 RdSchr. 17j – Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts
Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts (§ 24i Abs. 2 Satz 1 - 4 SGB V/§ 14 Abs. 1 KVLG 1989) besteht für Mitglieder, die
bei Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG
in einem Arbeitsverhältnis stehen oder
in Heimarbeit beschäftigt sind
oder
deren Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist beginnt
oder
deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG nach Maßgabe von § 17 Abs. 2 MuSchG vom Arbeitgeber/Auftraggeber zulässig aufgelöst worden ist.