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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Politische Betätigung - Behandlung betriebsbezogener, politischer Angelegenheiten
Politische Betätigung - Behandlung betriebsbezogener, politischer Angelegenheiten
Das Verbot parteipolitischer Betätigung für Arbeitgeber und Betriebsrat gem. § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG betrifft nicht die Behandlung tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer oder wirtschaftlicher Angelegenheiten, wenn sie den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen (§ 74 Abs. 2 Satz 3 2. Halbsatz BetrVG).
Die Angelegenheit muss nicht den Betrieb allein betreffen. Es können auch Angelegenheiten behandelt werden, die den Wirtschaftszweig betreffen, dem der Betrieb angehört oder alle Arbeitnehmer in Deutschland, aber eben auch den Betrieb oder seine Arbeitnehmer, jedoch unmittelbar(BAG v. 14.2.1967 - 1 ABR 7/66).
Eine Behandlung solcher Angelegenheiten ist auch dann zulässig, wenn sie zugleich Gegenstand parteipolitischer Programme oder Diskussionen sind. Dabei dürfen die Betriebspartner aber keine einseitige Propaganda für oder gegen eine Partei machen. (Fitting, BetrVG Kommentar 28.A. 2016, § 74 Rn. 55 m.w.N.). Aus diesem Grund ist auch der Besuch von Spitzenpolitikern im Betrieb zulässig, wenn diese - nur - zu tarifpolitischen, sozialpolitischen, umweltpolitischen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten vortragen, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen (BAG v. 13.9.1977 - 1 ABR 67/75; Fitting a.a.O., § 74 Rn. 56, mw.N.).
In der arbeitsrechtlichen Literatur wird ein Auftritt von Spitzenpolitikern als zulässig angesehen, auch wenn sich die Themen nicht auf tarifpolitische, sozialpolitische, umweltpolitische oder wirtschaftliche Angelegenheiten beschränken, wenn die Einladung im Einvernehmen von Arbeitgeber und Betriebsrat erfolgt; teilweise einschränkend nur auf Zeiten außerhalb von Wahlkampf- und Vorwahlzeiten und auf Politiker in Regierungsverantwortung und bei Wahrung des Betriebsfriedens (Nachweise in: Gemeinschaftskommentar BetrVG, 10. A. 2014, § 74 Rn. 124).
Siehe auch
Politische Betätigung - Akteure und Verbotsadressaten
Politische Betätigung - Allgemeines
Politische Betätigung - Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Politische Betätigung - Ausländer
Politische Betätigung - Friedenspflicht für Arbeitgeber und Betriebsrat
Politische Betätigung - Gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb
Politische Betätigung - Parteipolitische Betätigung im Betrieb
Politische Betätigung - Rechtsfolgen bei Verstoß
Politische Betätigung - Rechtsprechungsübersicht
Politische Betätigung - Schutznormen zugunsten der Arbeitnehmer