Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 102 SGB IX, Leistungen der Eingliederungshilfe
§ 102 SGB IX
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)
Bundesrecht
Teil 2 – Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) → Kapitel 2 – Grundsätze der Leistungen
§ 102 SGB IX – Leistungen der Eingliederungshilfe
(1) Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen
- 1.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- 2.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- 3.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- 4.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
(2) Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 gehen den Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 vor.