Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 2.2.1.5 RdSchr. 16c, Fazit
Tit. 2.2.1.5 RdSchr. 16c
Gemeinsames Rundschreiben vom 20.06.2016 zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Reform der Struktur der Krankenversorgung (Krankenhausstrukturgesetz - KSHG) zur Haushaltshilfe, häuslichen Krankenpflege und Kurzzeitpflege
Tit. 2.2 – Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB V → Tit. 2.2.1 – Anspruchsvoraussetzungen
Tit. 2.2.1.5 RdSchr. 16c – Fazit
(1) Prüfung des Anspruchs auf Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V
Im Ergebnis ist bei einem Antrag auf Leistungen der Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V im Rahmen der Prüfung der Leistungsvoraussetzungen wie nachfolgend dargestellt vorzugehen:
(2) Prüfung des Anspruchs auf Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB V
Bei einem Antrag auf Leistungen der Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB V ist im Rahmen der Prüfung der Leistungsvoraussetzungen wie nachfolgend dargestellt vorzugehen: