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BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R - Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Wegfall der Leistungsverpflichtung bei Nichterfüllung von Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung; Wirksamkeit von Verpflichtungen zu Bewerbungsbemühungen
Bundessozialgericht
Urt. v. 23.06.2016, Az.: B 14 AS 30/15 R
"Eingliederungsvereinbarungen" dürfen nicht ohne inhaltliche Substanz sein
Schließt ein Jobcenter "Eingliederungsvereinbarungen" mit einem Arbeitslosen, so müssen sie "dem gesetzgeberischen Regelungskonzept" entsprechen. Das war in dem entschiedenen Fall vom BSG nicht zu erkennen. Weder sei ersichtlich, dass die zahlreichen Vereinbarungen "auf den Leistungsgrundsätzen des Gesetzes" beruhten - insbesondere die Eignung und individuelle Lebenssituation des Mannes berücksichtigten -, noch dass sie "individuelle, konkrete und verbindliche Leistungsangebote zur Eingliederung in Arbeit als grundsätzlich notwendige Bestandteile einer Eingliederungsvereinbarung" enthielten. Auch habe es das Jobcenter versäumt, dem Arbeitslosen mitzuteilen, in welchem Umfang sie sich an den verlangten Bewerbungsbemühungen beteiligen werde.
Quelle: Wolfgang Büser
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Wegfall der Leistungsverpflichtung bei Nichterfüllung von Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung; Wirksamkeit von Verpflichtungen zu Bewerbungsbemühungen
Verfahrensgang:
vorgehend:
SG Kassel - 23.01.2014 - AZ: S 13 AS 133/12
LSG Hessen - 13.05.2015 - AZ: L 6 AS 134/14
Rechtsgrundlagen:
Fundstellen:
AA 2016, 128
Breith. 2017, 338-344
FEVS 68, 302 - 308
info also 2016, 282
NDV-RD 2017, 11-14
NZS 2016, 6
SGb 2016, 458-459
SGb 2017, 415-418
ZfF 2016, 256
BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R
Amtlicher Leitsatz:
Individuell bestimmte Eigenbemühungen des Leistungsberechtigten in einer Eingliederungsvereinbarung sind im Sinne des sog Koppelungsverbotes im Recht der öffentlich-rechtlichen Verträge nur angemessen, wenn deren Unterstützung durch Leistungen des Jobcenters in der Eingliederungsvereinbarung konkret und verbindlich bestimmt ist.