Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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§ 6 SV-RechgrV 2015, Inkrafttreten
§ 6 SV-RechgrV 2015
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2015 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015)
Bundesrecht
§ 6 SV-RechgrV 2015 – Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.