Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Tit. 20 Anlage 2 RdSchr. 13i, Muster von Rentenanpassungsmitteilungen
Tit. 20 Anlage 2 RdSchr. 13i
Gemeinsames Rundschreiben zu Einnahmen zum Lebensunterhalt
Anhangteil
Tit. 20 Anlage 2 RdSchr. 13i – Muster von Rentenanpassungsmitteilungen
Im Folgenden sind Muster von zwei Rentenanpassungsmitteilungen dargestellt. Die im Rahmen des § 55 bzw. § 62 SGB V bei der Ermittlung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt berücksichtigungsfähigen Beträge sind schwarz unterlegt.
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Rentenanpassung zum 01.07.2012 für Frau/Herrn Muster | Deutsche Rentenversicherung |
Frau/Herrn
Muster
Musterstr. 25
00000 Musterstadt
Rentenanpassung zum 01.07.2012
Ihre Altersrente (XXX XX XXXXXX X XXX XX)
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
• die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung werden zum 01.07.2012 angepasst. Wie sich die Anpassung auf die Höhe Ihrer Rente auswirkt, zeigen wir Ihnen in diesem Bescheid.
Bisherige und neue Beträge im Vergleich
Bisheriger Betrag | Betrag ab 01.07.2012 | ||
EUR Ct | EUR Ct | ||
Ihre monatliche Rente beträgt | 978,62 | 1.000,00 | |
- | Ihr Anteil am Beitrag zur Krankenversicherung | - 80,25 | - 82,00 |
- | Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung | - 19,08 | - 19,50 |
Die laufende Zahlung beträgt | 879,29 | 898,50 |
Der neue Betrag der laufenden Zahlung wird zum 29.06.2012 zum ersten Mal ausgezahlt.
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Rentenanpassung zum 01.07.2012 für Frau/Herrn Muster | Deutsche Rentenversicherung |
Frau/Herrn
Muster
Musterstr. 25
00000 Musterstadt
Rentenanpassung zum 01.07.2012
Ihre Witwenrente (XXX XX XXXXXX X XXX XX)
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung werden zum 01.07.2012 angepasst. Wie sich die Anpassung auf die Höhe Ihrer Rente auswirkt, zeigen wir Ihnen in diesem Bescheid.
Bisherige und neue Beträge im Vergleich
Bisheriger Betrag | Betrag ab 01.07.2012 | |
EUR Ct | EUR Ct | |
Ihre monatliche Rente beträgt | 561,25 | 573,49 |
Zuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung | + 40,99 | + 41,86 |
Die laufende Zahlung beträgt | 602,24 | 615,35 |
Der neue Betrag der laufenden Zahlung wird zum 29.06.2012 zum ersten Mal ausgezahlt.
Ihre Rente trifft mit einer Leistung der Unfallversicherung zusammen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der nächsten Seite.
Seite 2 |
Zusammentreffen von Renten und Leistungen aus der Unfallversicherung
Ihre Witwenrente trifft mit einer Leistung aus der Unfallversicherung zusammen. Sie ist nur insoweit zu zahlen, als sie zusammen mit der Leistung aus der Unfallversicherung den maßgebenden Grenzbetrag nicht übersteigt.
1) | Zu berücksichtigende Rente | ||||
Rente aus der Rentenversicherung | 790,73 EUR | ||||
abzüglich abzusetzender Beträge | 82,84 EUR | ||||
zu berücksichtigende Rente | 707,89 EUR | ||||
2) | Zu berücksichtigende Leistung aus der Unfallversicherung | ||||
Postabrechnungsnummer | 266 | ||||
Rentenzeichen | 00591116322001 | ||||
Minderung der Erwerbsfähigkeit | 40,00 v.H. | ||||
Jahresarbeitsverdienst | 19.625,97 EUR | ||||
mtl. Leistung aus der Unfallversicherung | 654,20 EUR | ||||
zu berücksichtigende Leistung aus der Unfallversicherung | 654,20 EUR | ||||
3) | Summe der Rentenbeträge aus der Rentenversicherung und aus der Unfallversicherung | ||||
Summe der Rentenbeträge | 1.362,09 EUR | ||||
4) | Berechnung Ihrer Witwenrente | ||||
Die Summe der Rentenbeträge von | 1.362,09 EUR | ||||
übersteigt den Grenzbetrag von | 1.144,85 EUR | ||||
um | 217,24 EUR | ||||
Die Rente der Rentenversicherung von | 790,73 EUR | ||||
ist um den Betrag von | 217,24 EUR | ||||
zu mindern. Ihre Witwenrente beträgt somit | 573,49 EUR |